Quaestio - Forschung & Beratung GmbH

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Themenschwerpunkt "Kommunale Baulandmodelle"

Am 10.07.2018 hat der Bonner Stadtrat in einem Beschluss das Bonner Baulandmodell konkretisiert und für Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Quotierung von 40% gefördertem Wohnungsbau (davon mind. 20% im Förderweg A) festgelegt. Darüber hinaus sollen sich die Wohnungsbauinvestoren an den Kosten zur Herstellung von Plätzen in Kindertagesstätten beteiligen.

Über das Ratsinformationssystem der Stadt Bonn ist der Beschluss nachzulesen.


Quaestio war an der Ausarbeitung dieses konkretisierenden Beschlusses mit der Durchführung zahlreicher Abstimmungsrunden und Beteiligungsverfahren sowie der Erstellung des zugrundeliegenden Gutachtens beteiligt. Nun ist Quaestio damit beauftragt, eine Umsetzungsanweisung für die Stadtverwaltung und eine Informationsbroschüre für Wohnungsbauinvestoren zu erarbeiten.

Weitere Informationen zu dem Projekt erhalten Sie in unseren Referenzen.


Bestandteil des Beschlusses ist auch die Einführung einer neuen Methode der Angemessenheitsprüfung. Die Überprüfung, ob die über das Baulandmodell festgelegten Anforderungen im Einzelfall eines Wohnungsbauvorhabens angemessen sind, wird nicht wie in anderen Städten auf Basis der planungsbedingten Wertsteigerung (Bodenwertmethode) überprüft, sondern bemisst sich an dem Ertragspotenzial des Standorts (Ertragsmethode).

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie in einem Beitrag von Bernhard Faller und Colin Beyer in der aktuellen Ausgabe "Forum Wohnen und Stadtentwicklung".